ProClean Gennari - AGB




AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ProClean Gennari

Inhaber: Gianluca Aversa-Gennari
Anschrift: Pestalozzistraße 94, 72762 Reutlingen
E-Mail: sauber@procleangennari.de

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen von ProClean Gennari, insbesondere für Reinigungs-, Pflege- und Hausmeisterdienstleistungen gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB sowie Unternehmern gemäß § 14 BGB.

Die AGB gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen ProClean Gennari und dem Kunden.

Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern ProClean Gennari ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

 

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag zwischen ProClean Gennari und dem Kunden kommt durch eine schriftliche, elektronische oder mündliche Beauftragung sowie die entsprechende Annahme durch ProClean Gennari zustande.

Angebote von ProClean Gennari sind, sofern im Angebot nichts Abweichendes angegeben ist, 14 Tage gültig.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der getroffenen Vereinbarung.

 

3. Leistungsumfang

ProClean Gennari erbringt professionelle Reinigungs- und Dienstleistungen, insbesondere:

Büro- und Arbeitsplatzreinigung

Unterhaltsreinigung

Praxisreinigung

Grundreinigung

Fensterreinigung

Treppenhausreinigung

Haushaltsreinigung

Bauendreinigung

Ferienwohnungs- und Airbnb-Reinigung

Hausmeisterservice

Sanitärreinigung

Schaufensterreinigung

Wintergartenreinigung

Gehweg-, Hof- und Parkplatzreinigung

Mülltonnenreinigung

einfache Fassadenreinigung

Hochdruckreinigungen

 

Der genaue Umfang der geschuldeten Leistung wird individuell mit dem Kunden vereinbart.

ProClean Gennari ist berechtigt, zur Durchführung der Leistungen geeignete Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung der vereinbarten Leistung, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Anfahrten innerhalb eines Umkreises von 20 Kilometern sind kostenfrei.

Für darüber hinausgehende Anfahrten werden 0,45 € je angefangenem Kilometer berechnet.

Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags waren, werden nur nach vorheriger Absprache mit dem Kunden durchgeführt und gesondert berechnet.

 

5. Notfall- und Sonderleistungen

ProClean Gennari bietet eine telefonische Erreichbarkeit für Notfälle an.

Bei kurzfristig erforderlichen Notfallreinigungen außerhalb der regulären Arbeitszeiten, insbesondere:

nachts,

an Sonn- und Feiertagen,

können Zuschläge berechnet werden.

Die Höhe möglicher Zuschläge wird dem Kunden vor Durchführung der Leistung mitgeteilt.

 

6. Termine und Leistungsdurchführung

Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten.

Sollten Verzögerungen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse entstehen, wird der Kunde unverzüglich informiert.

Bei witterungsbedingten Einschränkungen, insbesondere bei:

Sturm,

Starkregen,

Eis,

Schnee,

sonstigen gefährlichen Bedingungen,

ist ProClean Gennari berechtigt, Außenarbeiten aus Sicherheitsgründen zu verschieben.

Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht aufgrund einer berechtigten wetterbedingten Verschiebung nicht.

 

7. Stornierung von Terminen

Bei kurzfristiger Absage eines vereinbarten Termins durch den Kunden können folgende Kosten berechnet werden:

Absage bis 48 Stunden vor Terminbeginn: kostenfrei

Absage weniger als 48 Stunden vor Terminbeginn: 50 % des vereinbarten Auftragswertes

Absage weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn: 75 % des vereinbarten Auftragswertes

Die Berechnung erfolgt nur, sofern ProClean Gennari durch die Absage tatsächlich ein Schaden oder Aufwand entsteht.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

8. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass die vereinbarten Reinigungsbereiche zugänglich sind und die Durchführung der Arbeiten ermöglicht wird.

Der Kunde informiert ProClean Gennari vor Beginn der Arbeiten über besondere Umstände, insbesondere:

außergewöhnliche Verschmutzungen,

besondere Gefahrenquellen,

empfindliche Materialien,

notwendige Sicherheitsmaßnahmen.

Werden relevante Informationen nicht mitgeteilt und entsteht dadurch ein erhöhter Aufwand oder Schaden, kann dieser entsprechend berechnet werden.

 

9. Besondere Verschmutzungen und zusätzlicher Aufwand

Nicht vorhersehbare oder überdurchschnittliche Verschmutzungen können einen zusätzlichen Arbeitsaufwand verursachen.

Hierzu gehören beispielsweise:

starke Verschmutzungen,

übermäßige Müllablagerungen,

starke Nikotinrückstände,

außergewöhnliche Tierhaltungsrückstände,

sonstige nicht erkennbare Zusatzarbeiten.

Ein zusätzlicher Aufwand wird, soweit möglich, vor Durchführung mit dem Kunden abgestimmt und gesondert berechnet.

 

10. Beanstandungen und Nachbesserung

Der Kunde wird gebeten, offensichtliche Mängel oder Beanstandungen der erbrachten Reinigungsleistung unverzüglich nach Feststellung mitzuteilen, damit ProClean Gennari die Möglichkeit zur Nachbesserung erhält.

Gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB sind erkennbare Mängel innerhalb von 3 Werktagen nach Durchführung der Leistung mitzuteilen.

Bei berechtigten Beanstandungen erhält ProClean Gennari zunächst die Möglichkeit zur kostenfreien Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist.

Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte von Verbrauchern werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.

 

11. Haftung

ProClean Gennari haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Ebenso haftet ProClean Gennari unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, haftet ProClean Gennari nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist hierbei auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Der Kunde ist verpflichtet, besonders wertvolle oder empfindliche Gegenstände vor Beginn der Arbeiten zu sichern oder ProClean Gennari ausdrücklich darauf hinzuweisen.

 

12. Schlüsselverwaltung

Überlassene Schlüssel werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Durchführung der vereinbarten Leistungen verwendet.

Eine Weitergabe an unbefugte Dritte erfolgt nicht.

Der Verlust eines überlassenen Schlüssels wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.

Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

13. Fotoaufnahmen und Dokumentation

Fotoaufnahmen zur Dokumentation von Arbeitsfortschritten oder Reinigungsergebnissen werden ausschließlich nach vorheriger Zustimmung des Kunden erstellt.

Eine Veröffentlichung oder Nutzung zu Werbezwecken erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.

 

14. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von ProClean Gennari.

 

15. Kündigung von Daueraufträgen

Bei regelmäßig wiederkehrenden Reinigungsverträgen können beide Vertragsparteien den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

16. Höhere Gewalt

Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, ist ProClean Gennari für die Dauer der Beeinträchtigung von der Leistungspflicht befreit.

Dies gilt insbesondere für Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von ProClean Gennari.

 

17. Gerichtsstand

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB wird, soweit gesetzlich zulässig, als Gerichtsstand Reutlingen vereinbart.

 

18. Verbraucherstreitbeilegung

ProClean Gennari ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

19. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

20. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

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